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Leerstandsabgabe – Anschreiben an betroffene Eigentümer:innen

Die Gemeinde Götzens informiert, dass gemäß den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich eine Leerstandsabgabe für dauerhaft leerstehende Wohnobjekte eingehoben wird. Hierfür hat der Gemeinderat auch die entsprechende Verordnung erlassen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehenden Wohnraum besser zu nutzen und dem zunehmenden Bedarf an leistbarem Wohnraum in der Region entgegenzuwirken. Leerstehende Wohnungen und Häuser sollen dadurch verstärkt wieder einer Nutzung zugeführt werden.

In den kommenden Tagen werden jene Eigentümer:innen, bei denen nach den vorliegenden Daten ein möglicher Leerstand vermutet wird, ein schriftliches Anschreiben erhalten. Dieses dient der Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung über die Nutzungssituation der jeweiligen Liegenschaft.

Wir ersuchen alle betroffenen Personen, die Angaben vollständig und fristgerecht zu übermitteln. Sollten Fragen zur Ausfüllung der Erklärung oder zur Leerstandsabgabe selbst bestehen, steht die Gemeindeverwaltung während der Amtszeiten gerne beratend zur Verfügung. Die Gemeinde bedankt sich für die Zusammenarbeit und das Verständnis der Bevölkerung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Maßnahme.

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