Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gültig ab: 01.04.2026

Die Gemeinde Götzens ist bestrebt, ihre Website [https://goetzens-erleben.at] barrierefrei zugänglich zu gestalten. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind. Diese Erklärung enthält Informationen über die Barrierefreiheit unserer Website.

1. Konformitätsstatus

Diese Website ist:

  • teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level [A / AA]

Die Konformität wurde überprüft am: 01.04.2026

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Beispiel: Ältere PDF-Dokumente (vor 2023) wurden noch nicht auf Barrierefreiheit überprüft.
  • Einzelne Bilder und Grafiken enthalten noch keine vollständigen Alternativtexte.

Gründe für Nicht-Konformität:
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, da nicht alle bestehenden Inhalte und Funktionen vollständig den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Dies betrifft insbesondere ältere Inhalte sowie einzelne eingebundene Elemente wie Bilder, Dokumente oder Inhalte von Dritten.

Zudem kann es bei einzelnen Inhalten vorkommen, dass diese aus gestalterischen Gründen oder aufgrund bestehender Systemvorgaben nicht in allen Punkten den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.

Wir arbeiten laufend daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise zu verbessern. Dabei achten wir bestmöglich auf eine zugängliche und verständliche Darstellung aller Inhalte.

3. Feedback zur Barrierefreiheit

Falls Sie auf dieser Website auf Barrieren stoßen, können Sie uns gerne Feedback geben:

KontaktkanalDetails
E-Mailgemeinde@goetzens.gv.at
Telefon+43 5234 322 02
AdresseBurgstraße 3, 6091 Götzens, Österreich

4. Verfahren bei Barrierenfreiheit-Beschwerden

Wenn Sie glauben, dass wir Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht angemessen beantwortet haben, können Sie sich an den Österreichischen Behindertenanwalt wenden.

  • Österreichischer Behindertenanwalt
  • https://www.behindertenanwalt.at

5. Zeitplan für Verbesserungen

Die Gemeinde Götzens arbeitet laufend daran, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern. Bestehende Inhalte werden schrittweise überprüft und angepasst. Neue Inhalte werden unter Berücksichtigung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erstellt.

Im Zuge der Weiterentwicklung der Website sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • schrittweise Optimierung bestehender Inhalte (z. B. Bilder mit Alternativtexten, Dokumente)
  • laufende Überprüfung und Anpassung von PDF-Dokumenten
  • Verbesserung der Bedienbarkeit und technischen Barrierefreiheit der Website

Ein fixer Zeitplan für die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen kann derzeit nicht angegeben werden, da diese im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung erfolgen.

6. Technische Umsetzung

Die Website wurde unter Berücksichtigung der folgenden Richtlinien entwickelt:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BfVO) Österreich
  • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

7. Kontaktdaten des Medieninhabers

Betreiber der WebsiteGemeinde Götzens
AdresseBurgstraße 3, 6091 Götzens, Österreich
Telefon+43 5234 322 02
E-Mailgemeinde@goetzens.gv.at
Websitewww.goetzens-erleben.at
Verantwortlich für InhaltGemeinde Götzens, Bürgermeister Josef Singer (gemäß § 55 Mediengesetz)

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 01.04.2026