Der Heizkostenzuschuss kann zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 beantragt werden. Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen: www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
Eine Antragstellung sollte vorwiegend digital auf https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss erfolgen. Ist Ihnen dies nicht möglich, erhalten Sie das Formular auch im Gemeindeamt Götzens, Bürgerservice/1. Stock oder auf unserer Homepage unter Bürgerservice/Formulare.
Achtung Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde: Sie erhalten automatisch ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Achtung Mindestpensionisten:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen 2025 der Heizkostenzuschuss bewilligt wurde: Es ist keine Antragstellung erforderlich. Sie erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
Bei Fragen zum Zuschuss wenden Sie sich bitte direkt an das
Tiroler Hilfswerk, T 0512/508-3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at


