Mit der Geräte-Retter-Prämie übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft 50 % der förderfähigen Kosten, maximal € 130,– pro Gerät. Zusätzlich wird auch die Einholung eines Kostenvoranschlags mit bis zu € 30,– gefördert.
Gefördert werden Reparaturen und Serviceleistungen an häufig genutzten Haushalts Elektrogeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Kühlgeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger oder Akkuschrauber. Auch Reparaturen an Geräten für die Krankenpflege (z. B. Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte) sind inkludiert.
Nicht gefördert werden u. a. Reparaturen an Fahrrädern inklusive E-Bikes, Handys oder Unterhaltungselektronik.
Die Abwicklung ist einfach und vollständig digital über die offizielle Plattform https://www.xn--gerte-retter-prmie-ntbm.at/ möglich: Nach dem Ausfüllen des Onlineformulars wird ein Geräte-Retter-on erstellt, den man beim Reparaturbetrieb einlösen kann. Partnerbetriebe wickeln die Förderung anschließend direkt ab.
Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt damit nicht nur die heimische Reparaturwirtschaft, sondern trägt auch zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung bei – ganz im Sinne des Prinzips „Reparieren statt Wegwerfen“.

